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Sa. 23.09. Critical Mass – „Autofreie Tag“

Am Sa. 23.09. ist wieder eine Critical Mass in Rosenheim.
Start ist wieder um 11:55 Uhr (5 vor 12) am
Ludwigsplatz (Nikolauskirche).

Dieses mal nehmen wir den „Autofreie Tag“ (der Kampagne „In die Stadt – ohne mein Auto – eigendlich am 22.09. – aber wir bleiben bei unserem Samstagstermin) als Anlass, in Rosenheim wieder eine Critical Mass durchzuführen.

Die Critical Mass (kritische Masse) ist eine weltweite Bewegung. Sie macht durch gemeinsame Fahrrad-Touren in der Stadt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel aufmerksam. Und auch in Rosenheim werden sich am Sa 06.05.2017 viele Menschen gemeinsam auf den Drahtesel schwingen.
Denn Verkehr beschränkt sich nicht nur auf das Auto, auch Fußgänger_innen und Radfahrer_innen sind Verkehr. Aber allzu oft werden wir an den Straßenrand gedrängt. Im Zeitalter der Klimakrise muss das Rad aber nicht neu erfunden werden. Es muss viel mehr als wichtiges Verkehrsmittel ernst genommen werden. Wir wollen deshalb für uns Nichtmotorisierte einen gebührenden Platz im Straßenverkehr beanspruchen. Denn Straßen sind ein öffentlicher Raum.

Plakat: CM Plakat Rosenheim sep 2017 (pdf)

Critical Mass

Die nächste Critical Mass in Rosenheim ist am Samstag, den 21.Juni 2014. Start ist um 11:55 Uhr am Ludwigsplatz.

Flyer zur CM am 21.06.14: (Vorderseite / Rückseite)

CM 21_06_14

 

Was ist Critical Mass?

Critical Mass, eine Idee von bestechender Einfachheit: Fahrradfahrer fahren unter Einhaltung aller Verkehrsregeln gemeinsam durch die Stadt, zeigen Präsenz und erinnern daran, dass die StVO viel muskelkraftfreundlicher ist, als die meisten motorisierten Verkehrsteilnehmer glauben.

Den Verkehr blockieren? Ich doch nicht!

Es ist nicht das Ziel von Critical Mass, den Verkehr zu blockieren. Der motorisierte Verkehr verstopft die Straßen tagtäglich in unserer Stadt, ohne dass jeder einzelne Autofahrer das plant oder sich dafür verantwortlich fühlt. Critical Mass ist nichts anderes als eine Handvoll Leute, die sich unmotorisiert für eine Weile ebenfalls in den Verkehr mischen. Mehr geschieht gar nicht!

Wer ist Critical Mass?

Alle, die mitmachen, sind die Masse. Je mehr mitmachen, desto früher ist die kritische Masse erreicht, um die Städte von der erdrückenden Last der Blechlawinen zu befreien.

Wer organisiert Critical Mass?

Niemand organisiert Critical Mass. Critical Mass organisiert sich von selbst; das heißt, je mehr Leute Du informierst, desto größer ist die Chance, das immer mehr mitmachen werden.

Weil es keine Veranstalter oder Leiter gibt, können auch keine Vereinbarungen mit der Polizei getroffen werden. Die Teilnehmer an einem Critical Mass Ride brauchen keine Genehmigung, ganz legal am Verkehr teilzunehmen. Noch nie wurde ein Autofahrer aufgefordert, er und seine „Kumpanen“ sollten nur eine Spur benutzen und ihre Route vorher der Polizei mitteilen und bei Zuwiderhandlung würde dann der gesamte Feierabendverkehr verhaftet.

Wo geht’s lang?

Wer weiß schon, wo zufällig alle langfahren wollen? Wichtig ist nur, dass alle beisammen bleiben. Tritt für Tritt ins Paradies! … Biergarten?

Verkehrsregeln?

Die Verkehrsregeln werden selbstverständlich alle sämtlich eingehalten – wie immer! Mit mehr als 15 Radfahrern dürfen wir einen geschlossenen Verband bilden und dann nach StVO auch zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Der Verband ist von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen. Die Masse fährt langsam und bleibt so nah wie möglich beieinander, damit die Masse auch eine Masse bleibt. Solange die Masse kompakt ist, kann sie nicht durch drängelnde Autofahrer auseinander gedrängt werden.

Wir halten uns korrekterweise an Fahrrad-Ampeln. Chris Huebsch bekam im Juni 2007 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtendwicklung seine Frage beantwortet, ob die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer auch dann zu beachten sind, wenn mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren wird:

Sollen Lichtzeichen nur für Radfahrer gelten, so wird das durch das Sinnbild eines Fahrrades angezeigt (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Auch nach der die StVO begleitenden Verwaltungsvorschrift zu § 37 Abs. 2 Nr. 5 sollten Lichtzeichen für Radfahrer in der Regel das Sinnbild eines Fahrrades zeigen (Randnummer 43). Daraus folgt, dass die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer nicht einem mit Verkehrszeichen gekennzeichneten Sonderweg für Radfahrer, sondern der Fahrzeugart Fahrrad zugeordnet sind. Die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer sind demnach für alle im Kreuzungsbereich befindlichen Radfahrer maßgeblich, auch wenn sie die Fahrbahn benutzen. Dies ergibt sich aus dem Zweck der Regelung. Durch die Einrichtung besonderer Ampeln mit verschiedenen Phasen soll sichergestellt werden, dass Fußgänger und Radfahrer als langsamere und vergleichsweise ungeschützte Verkehrsteilnehmer eine Kreuzung getrennt vom übrigen Kraftverkehr überqueren können. Es soll auf diese Weise verhindert werden, dass sie abbiegende Fahrzeuge behindern oder ihrerseits durch solchen Verkehr gefährdet werden.Und die Füße werden nur dann von den Pedalen genommen, wenn der Straßenzustand dies erfordert (§ 23 Abs. 3 Satz 3 StVO). An roten Ampeln halten wir uns aneinander fest, um nicht umzufallen.